Musikschulen Quandt GmbH Paderborn-Wewer-Salzkotten
MusikschulenQuandt GmbHPaderborn-Wewer-Salzkotten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig seit 01.08.2010)

Unterrichtsbedingungen

  1. Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Quandt statt.

  2. Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten.Während der Ferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

  3. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt,hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung,Erstattung bzw.Wiederholung des Unterrichts.

  4. Bei ansteckenden, schweren und langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Schulleitung unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankungen keine Unterrichtsgebühren erhoben.

  5. Der durch etwaige Verhinderungen der Lehrkraft ,ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt oder das Unterrichtsentgelt wird  erstattet. Ein Anspruch des Schülers  auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht.

  6. Die Jahresgebühr kann in 12 gleichen Teilen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 05. eines Monats fällig. Gebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit  und an Feiertagen  nicht an und sind somit auch nicht in dem Jahresbetrag enthalten. Preisanpassungen bis 5% sind nicht anzeige- und/oder veröffentlichungspflichtig.

  7. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich von jeder Vertragspartei alle 6 Monate, bezogen auf den Unterrichtsbeginn, gekündigt werden. Die Kündigung muss der Schulleitung vier Wochen vor Ablauf der sechs Monate schriftlich zugegangen sein.Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.Liefert der Schüler einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so entfällt ein Anspruch auf Kostenerstattung. Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Schulleitung darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechend anteilige Kostenerstattung. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige gesetzliche Widerrufsrechte.

  8. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  9. Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

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